Pressemeldungen scheinen einen zunehmenden Einfluss auf das sensible Thema „Abmahnung im Internet“ zu haben. Die Pressemeldung vom 28.11.2008 aus unserer Gegnerakte HG-5541/5521 im Abmahnprozess der Schwittek und Walter GbR (vertreten durch sat.Rechtsanwalt, Sascha Tawil aus Berlin), wurde am Tag der Veröffentlichung mit einem Link, zu der „Produktinformation „Abwehr Abmahnung Schwittek und Walter GbR“ erhältlich bei shopanwalt.de, versehen. Bereits am 30.11.2008 war diese Produktbezeichnung unter shopanwalt.de gelöscht. Nun lassen sich Vermutungen der unterschiedlichsten Art anstellen, weshalb sich diese Produktinformation nicht mehr abrufen lässt.
Drücken wir es mal politisch aus. Nehmen wir mal an, dass seit einigen Jahren die Beziehungen zwischen Abmahnanwälten und Webshopbetreibern in Deutschland, bedingt durch verschiedene destruktive Haltungen, äußerst gespannt sind. Gehen wir mit diesem Wissen dann davon aus, dass sich Abmahnanwälte Tag täglich mit den neuesten Gerichtsentscheidungen deutschlandweit beschäftigen. Dies alles mit dem Wissen gestützt, dass selbst das Bundesjustizministerium bei Ihrer neuen Richtlinie im Internet verweist: Zitat: "Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht" Zitat Ende (Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet – Impressumpflicht) und weiter schreibt: Zitat „Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.“ Zitat Ende.
So sprechen Webshopbetreiber gern vom neuen „Kalten Krieg“ zwischen Webshopbetreiber und Abmahnanwälten. Politiker aller Nationen sind sich heute nicht einig, wer im damaligen „Kalten Krieg“ der Stärkere war.
Die oben genannte Produktinformation war bereits 2 Tage nach Veröffentlichung unserer Presseerklärung entfernt.
Abmahnanwälte nutzen das Internet, um Ihre „Gegner“ zu finden und arbeiten mit ihrem Rechtswissen.
Webshopnutzer hingegen arbeiten mit dem Internet und nutzen Rechtsbücher.
Schnell mal die Produktinformation im Web löschen zu lassen, mag juristisch gedacht ein cleverer Schachzug sein. Internetnutzer hingegen staunen meist über so profanes Handeln. Denn Ihre „Produktinformation „Abwehr Abmahnung Schwittek und Walter GbR“ ist doch noch da.
(eine bessere Auflösung des Bildes finden Sie in den Pressetexten von lotex.eu)
lesen Sie hier die Pressemitteilung um welche es geht: Ein Prozent Hilfe ist mehr als hundert Prozent Mitleid.
Wir würden uns freuen, wenn die Menschheit wieder zu einer normalen Denkweise zurück kommen würde. Ein schlauer Mann sagte einmal: Nur Narren nörgeln, schimpfen, verleumden oder reklamieren und Narren tun es auch.
Pressekontakt:
Lotex GmbH Deutschland
Internet: lotex24.eu
Endverbraucher
Telefon: 03562 / 69 34 30
Telefax: 03562 / 69 25 69
Internet: lotex24.de
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Ratgeber erstellt am: 15.12.08 (aktualisiert 05.03.12)



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