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Abmahnung von Ebay Mitgliedern und Ihren Anwälten : eBay-Ratgeber

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Ratgeber wurde 3066 Mal aufgerufen Schlagwörter: Abmahnung | Gewerbliche Verkäufer | Massen Abmahnung | Wiederufsrecht | Mißbrauch von Abmahnungen


Wohl gibt es bereits Maßnahmen, die den Mißbrauch von Abmahnungen reduzieren.

Doch versuchen viele Ebay Mitglieder die mit Konkurenz nicht Klar kommen und  Rechtsanwälte, die nicht genug Mandanten haben, durch eigenmächtige Abmahnungen etwas Geld in die eigene Kasse zu wirtschaften. Nicht immer liegt eine Beschwerde vor und nicht immer ein Wettbewerbsfall. Es bedarf einiger finanzieller Zugeständnisse und einer Engelsgeduld über viele Monate und Schriftwechsel hinweg, solch arrogante Advokaten und Ebay Mitglieder  in eigener Sache wieder auf den Boden bundesdeutscher Wirklichkeit herunterzuholen. Es sind Nervenkriege, in denen unbescholtene Bürger und andere Ebay Verkäufer wegen einer Lappalie in die Knie gezwungen werden sollen. Wer davor resigniert, empfindet eine Diktatur aus einer Allianz von Juristen und Bürokraten. Vor einigen Jahrhunderten gab es in Europa Wegelagerer und Raubritter, die aus der Schwäche von Reisenden Vorteile zogen, statt sich durch Arbeit ihren Lebensunterhalt zu verdienen

Sprichwort: Leben und Leben lassen

Die leichtere und günstigere Lösung wäre!!!

Die angeblichen (Täter) erst einmal persönlich auf Ihre Fehler aufmerksam zu machen und Ihnen somit die Möglichkeit bieten ihre Fehler zu beheben.Das ist wesendlich köstengünstiger und fairer.

Die meisten Fehler im Online Handel (falsche oder fehlende Wiederufsbelehrung,fehlende Anbieterkennzeichnung Impressum,vergessen der Kg,oder Liter Preise in den Angeboten.

1.Wiederufsbelehrung: Es gelten 30 Tage Rücknahme  bei allen Online Verkäufen

2.Anbieterkennzeichnung; Name Adresse Steuernummer müssen ins Angebot

3.Preisangabe: Immer den Kg oder Liter Preis gesondert angeben.

Hilfe finden Sie auch unter  www.wettbewerbszentrale.de

 

Abmahnungen auf keinen Fall unterschreiben !!!!!!!!!!! Guten Anwalt suchen und nachfragen .

Wir hoffen wir konnten Ihnen damit Helfen!!!!!!!


Ratgeber-Nr.: 10000000003010285Ratgeber erstellt am: 22.02.07 (aktualisiert 07.01.12)

 
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