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Ratgeber von: wilai_de ( 12023 )     763 von 842 Lesern fanden diesen Ratgeber hilfreich.
Vorsicht
ist geboten beim Verkauf von Musik CD und DVD über das
Internet !!!
Es sind dubiose
Serien-Abmahner unterwegs, die hier bei ebay sämtliche
Verkäufe ausspionieren und anscheinend im Auftrag der
Hersteller (Film- und Musikindustrie), Abmahnungen zu versenden und um
die Abmahngebühren einzutreiben !
Alle
Verstoße gegen das Urheberrecht werden abgemahnt
und viele unwissende Verkäufer werden durch diese
Machenschaften der dubiosen Abmahner abgezockt. Es hat sich
zu einem neuen Markt entwickelt, Massenabmahnungen auf den Weg zu
schicken, denn die Anzahl der unwissenden Verkäufer garantiert
das lohnende Geschäft. Ich empfehle, bei jeder
Abmahnung erst mal abzuwarten. Bei mir haben es schon mehrere versucht,
aber keiner ging tatsächlich den Weg zum Gericht, denn dort
muss der Anspruch auf die Unterlassungserklärung sowie die
Bearbeitungsgebühren erst mal nachgewiesen werden. Und da
beginnt für die Massenabmahner die Problematik, die sie sich
nicht aussetzen möchten.
Unzählig viele Abmahnungen wurden schon an
Verkäufer versendet !
Ob sie sich als Vereine,
Anwälte oder Konkurrenten ausgeben, ist ohne Bedeutung. Der
Großteil der dubiosen Abmahner stellt zu diesem Zweck eigenes
Personal ein und hat keine Hemmungen, dieses gezielt über das
Internet zu suchen. Die Mitarbeiter/Freiberufler erhalten z. T.
Erfolgshonorar für jeden gefundenen Verkäufer, der
dann abgemahnt werden kann. Es ist nicht nur die Plattform "ebay"
betroffen, sondern werden nun auch schon die kleineren
Auktionshäuser durchforstet und verschaffen somit Abmahnern
ein immenses Einkommen. Natürlich bezieht sich dies
nicht nur auf CD und DVD, sondern auch auf jegliche andere Produkte wie
Schallplatten, Kassetten, Computerspiele oder speziell angefertigte
Spiele wie z. B. für WII, PSP, X-Box, ...
Achtung:
Gesetzlich sind Urheberrechte geschützt !
Bei einer urheberrechtlich
gestützten Abmahnung kann eine Unterlassungserklärung
in Höhe von bis zu mehreren 10000,00 € beiliegen.
Dort kann auch mit eine einstweilige
Verfügung und einer Bearbeitungsgebühr von
1000,00 € verbunden sein. Ich bin zwar für ein
Urheberrecht, kann aber nicht verstehen, dass das Abmahnungswesen
hauptsächlich hier in Deutschland aus reinen
Bereicherungsgründen ausgeführt wird. Ich
denke, dass der Gesetzgeber dieses Gesetz und seine
Handhabung so nicht gewollt hat. Sollten Sie also nicht zu 100 % sicher
sein, dass Ihr Produkt ein Original ist, so rate ich Ihnen, dieses
nicht über das Internet zu verkaufen. Bitte beachten Sie, dass
nachfolgende Klagen fast immer nicht über eine Versicherung
gedeckt sind.
Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß bei
Internet-Shopping, ob beim Kauf oder Verkauf.

Eure Wilai
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Vielen Dank für's Lesen :-)
Ratgeber-Nr.: 10000000003021799Ratgeber erstellt am: 26.02.07 (aktualisiert 10.02.12)  Vielen Dank für Ihre Wertung. Wenn Ihre Leserwertung unseren Grundsätzen entspricht, wird sie innerhalb von 24 Stunden veröffentlicht. Sie können keine Leserwertung für Ratgeber abgeben, die Sie selbst verfasst haben. Ihre Anforderung kann zurzeit nicht verarbeitet werden. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
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