Leider viel zu selten wird auf die Gefahr hingewiesen, daß ein Bieter sein Gebot innerhalb eines festgelegten Zeitraums (dzt. 1 Stunde) wieder zurücknimmt und es dadurch zu Manipulationen kommen kann.
Diese Möglichkeit ergibt sich für den Höchstbieter, ohne, daß er den Verkäufer um Streichung seines Gebots ersuchen muss oder für ihn dadurch nennenswerte Konsequenzen entstehen. Heikel wird es nämlich dann, wenn bereits vorher ein Anderer sein Höchstgebot abgegeben hatte und dadurch überboten worden war.
Was bedeutet das für die verbliebenen Bieter und den weiteren Auktionsverlauf?
Meines Erachtens ergibt sich aufgrund der Bereitstellung dieser Funktion seitens der eBay-Administration ein schwerer Vertrauensbruch gegenüber dem kurzfristig Überbotenen, welcher nach Eingabe seines Höchstgebots mit Sicherheit davon ausgegangen war - und dieser Eindruck wird ja allgemein suggeriert - daß der eingegebene Maximalbetrag dem Verkäufer und anderen Interessenten verborgen bleibt und einzig erst dann sichtbar wird, wenn er aufgrund eines höheren Gebots bereits als Käufer ausscheidet.
In der Praxis ist es allerdings so, daß der Höchstbieter durch Zurücknahme eines Gebotes, den nächstgereihten Unterbieter wieder an erste Stelle befördert und dieser somit - wenn er bis zum Ende der Auktion nicht mehr überboten wird - eine Kaufverpflichtung hat.
Die schiefe Optik wird dadurch verstärkt, daß sehr oft jene Höchstbieter, die "aufgrund eines Irrtums" ein zu hohes Gebot abgegeben hatten und es deshalb wieder zurücknehmen, bald danach ein neues Gebot hinterlassen, welches oft unter dem (nun bekannten) Höchstgebot eines anderen Bieters liegt. Es scheint klar, daß hier eine Absicht verfolgt wird, die keinesfalls darauf abzielen kann den Gegenstand auch tatsächlich erwerben zu wollen.
Warum eBay das gestattet ist rätselhaft. Immerhin fördert man damit den so bekämpften Einsatz von Sniper-Programmen bzw. Last-Minute-Geboten (womit ich selbst grundsätzlich wiederum kein Problem hätte).
Unbekannt bleibt ebenso, wie viele der Bieter, die nach Gebotsabgabe feststellen, daß sie eigentlich gar nicht so viel zu bezahlen bereit gewesen wären ihr Gebot aus Bequemlichkeit - wenn ohnehin noch ein höheres Gebot vorliegt - gar nicht erst zurückziehen.
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