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Heilpraktiker beschränkt a.d. Gebiet der Psychotherapie : eBay-Ratgeber

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Ratgeber wurde 1936 Mal aufgerufen Schlagwörter: Heilpraktiker | Psyhotherapie | Fernkurs | Fernseminar | Bodyvital


 

Heilpraktiker „beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“

Die Überprüfung zum Heilpraktiker (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) besteht meisten aus 2 Teilen.

Teil 1 ein schriftlicher Test, bestehend aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von diesen müssen mindestens 75% innerhalb von 55 Minuten richtig beantwortet werden. Meistens findet die schriftliche Überprüfung am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt.

Teil 2 der Überprüfung ist eine mündliche Prüfung, die ca. 30-45 Minuten dauerrn kann.

Ohne Zulassung dürfen Sie die heilkundliche Psychotherapie in eigener Praxis berufs- oder gewerbsmäßig nicht ausüben. Sie benötigen dazu eine Zulassung. Die Zulassung kann über ein Studium und die anschließende Approbation erreicht werden, wie bei Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten, oder Sie nutzen die Möglichkeit ohne Studium eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen.

Bedingt durch das Heilpraktikergesetz müssen alle die in eigener Praxis berufs- bzw. gewerbsmäßig die Heilkunde, d.h. Erkennen, Heilen und Lindern von Leiden, ausüben, eine staatliche Heilerlaubnis haben. Dies gilt auch für Mitarbeitende.

Wer glaubhaft macht, in seiner Heiltätigkeit sich nur auf den Bereich Psychotherapie zu beschränken, kann eine „eingeschränkte Heilerlaubnis“ (auch "kleiner Heilpraktiker" genannt) beantragen. Die eingeschränkte Heilerlaubnis wird nach bestandener Eignungsprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt ausgestellt.

Nach bestandener Überprüfung und Zulassung vom Gesundheitsamt, dürfen Sie Ihre "Heilpraktiker"-Praxis eröffnen und Psychotherapie nach dem HPG (Heilpraktikergesetz) anbieten. "Psychotherapeut" dürfen Sie sich nicht nennen, diese Berufsbezeichnung ist akademisch ausgebildeten Psychotherapeuten vorbehalten.

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Ratgeber-Nr.: 10000000011568332Ratgeber erstellt am: 10.04.09 (aktualisiert 21.01.12)

 
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