Hotelgutscheine erfreuen sich bei eBay großer Beliebtheit. Es gibt ständig mehr als 10.000 Angebote. Die Preise sind durchaus attraktiv. Die wenigsten Käufer sind sich aber über die möglichen Risiken im Klaren.
Beim Gutscheinkauf erhält man im Austausch für sein Geld keine Dienstleistung oder Ware sondern ein Leistungsversprechen für die Zukunft. Wer einen Gutschein kauft, gewährt dem Verkäufer einen Kredit. Manchmal für einige Wochen, oft aber für mehrere Monate.
Schadensfälle mit Hotel- und Reisegutscheinen nehmen zu
In letzter Zeit mehren sich die Schadensfälle bei eBay. Marode Hotels hatten sich über den Gutscheinverkauf Geld beschafft und kurz später Insolvenz angemeldet. Noch problematischer waren große Vermittlungs-Firmen die vom Markt verschwanden. Tausende verkaufte Gutscheine wurden von Hotels nicht mehr akzeptiert und sind wertlos. Die Schäden liegen im Millionenbereich.
Ein beachtliche Pleite gab es im November 2008. Der Vermittler und Platin-Powerseller Suite No.3 GmbH (eBay-Name: "meine-ferien-mein-preis") teilte seine Zahlungsunfähigkeit mit. Betroffen sind vermutlich rund 10.000 Käufer. Hier ein Kundenratgeber zu der Pleite. -> hier klicken Im Februar 2009 ging dann mit dem Hotel Waldschlösschen aus Varel -> waldschloesschen-muehlenteich ein großes Wellness-Hotel in die Insolvenz. Allein in den letzten 3 Wochen vor der Pleite hat das Hotel noch einmal für 70.000 Euro Gutscheine bei eBay verkauft.
Gute Verkäufer-Bewertungen sind kein Indikator für einen sicheren Kauf
Die guten Bewertungen der Verkäufer können potentielle Kunden schnell in die Irre führen, denn meist wird ja nur der Erhalt der Gutscheine bewertet. Der eigentliche Aufenthalt ist kaum bewertbar, denn nach 60 Tagen sind bei eBay keine Bewertungen mehr möglich. So hatte z.B. der Händler -> "berlin-touristik" bei seiner Pleite im September 2008 noch eine Positivquote von 99,8% bei ingesamt 11.575 Bewertungspunkten. Mehrere 1.000 Käufer bekamen für ihre Gutscheine keine Gegenleistung mehr. Der Schaden lag allein in diesem Fall bei weit über 500.000 Euro. -> Ratgeber zu "berlin-touristik". Beachtlich war auch die Pleite der General Marketing Limitd mit dem Account -> "restaurantguide" (19.157 Bwertungspunkte). Hier ein -> Thread aus dem eBay Forum dazu.
Hotelgutscheine werden bei eBay sowohl von Vermittlern als auch direkt von Hotels angeboten. Vermittler sind Händler, die Gutscheine von/für verschiedene Hotels verkaufen. Bei ihnen ist das Risiko besonders hoch. Nachfolgend werden beide Varianten gesondert behandelt. Wichtig ist auch die Frage von Reise-Sicherungsscheinen, die Käufer im Insolvenzfall schützen. Nicht für alle Hotelgutscheine sind solche Sicherungsscheine notwendig. Im erwähnten Fall Berlin-Touristik (Hotel+Eintrittkarten) wären sie gesetzlich erforderlich gewesen und hätten tausende Kunden vor Schaden schützen können.
Hotelgutscheine vom Vermittler - Vorsicht Abzockgefahr.
Ob ein Angebot von einem Hotel oder von einem sogenannten Vermittler stammt, erkennt Sie im Impressum.
Wer glaubt, vom Vermittler einen Gutschein des Hotels zu bekommen, befindet sich meist im Irrtum. Sehr häufig sind es Gutscheine für(!) das Hotel, die vom Vermittler/Händler selbst ausgestelt wurden. Wäre der Aussteller des Gutscheins das Hotel selbst (vergleichbar z.B. mit einem Einkaufsgutschein bei Karstadt), dann behielte er auch nach der Pleite des Vermittlers seine Gültigkeit. Wenn aber ein Gutschein vom Händler nur für das jeweilige Hotel ausgestellt wird, hängt die Einlösung oft davon ab, ob der Vermittler das Hotel bezahlt hat bzw. bezahlen kann.
Als Kunde kann man sich auf den Standpunkt stellen, daß der Gutscheinvermittler im Auftrag des Hotels handelt und dieses auf jeden Fall die ausgestellten Gutscheine einlösen muß. Allerdings stellen sich viele Hotels quer, wenn sie kein Geld vom Vermittler mehr bekommen. Nur wenige Betroffene Käufer werden in einer solchen den Mut und das Geld haben, um das Hotel zu verklagen.
Einige Vermittler rechnen innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf die Gutscheine mit den Hotels ab. Wenn die Hotels ihr Geld haben, dann sollte der Kunden einen Anspruch auf Einlösung des Gutscheins haben. Eine Garantie oder Kontrollmöglichkeit haben die Käufer in der Regel nicht.
Eine Stichprobenbefragung bei Hotels hat ergeben, daß in etwa 50% aller Fälle der Gutschein-Händler die Kunden-Vorauszahlungen erst nach Einlösung des Gutscheins mit dem Hotel abrechnen. (= On Demand) Hier liegt das größte Risiko, denn bei einer Pleite des Händlers gehen auch Käufer leer aus, die ihren Gutschein schon vor Monaten bezahlt haben.
Viel Kredit ohne Sicherheiten
Der Gutscheinhandel ist für Abzocker attraktiv. Man braucht kaum Eigenkapital und über Vorauszahlungen sind schnell hundertausende Euro eingenommen. Für diesen Kredit braucht man keinerlei Sicherheiten zu hinterlegen. Da viele Gutscheine erst nach Monaten eingelöst werden, verbleibt sehr viel Geld über sehr lange Zeit beim Verkäufer. Auch wenn der Händler das Geld längst für andere Zwecke Verbraucht hat, kann er Dank der immer neuer Vorauszahlungen noch eine Zeitlang die fälligen Hotelrechnungen begleichen. (Pyramiden oder Schneeballsystem) Viele gute Bewertungen der Vorperiode sagen wenig darüber aus, wie es in Zukunft aussieht.
Höchst fragwürdig ist auch die AGB vieler Vermittler. Obwohl sie Vertragspartner der Käufer sind, verlagern sie die Verantwortung der Leistungserbringung auf die Hotels. Es würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen, um detailliert auf die Fallstricke einzugehen.
Es gibt durchaus seriöse Gutschein-Vermittler bei eBay. Solange eBay aber keine tauglichen Kontrollmechanismen installiert, rate ich davon ab, bei einem Vermittler einen Gutschein zu erwerben. Einzige Ausnahme wäre die Zusicherung, daß ein Hotel selbst Aussteller des vom Vermittler verkauften Gutscheins ist und dies auch gegenüber dem Kunden bestätigt.
Gutscheine direkt vom Hotel
Erfahrungsgemäß ist es sicherer, direkt bei einem Hotel einen Gutschein zu erwerben. Hinter einem Hotel steckt in der Regel mehr Substanz und die Zahl der Pleiten ist nicht so hoch.
Besonders bei kleineren Hotels ist es in der Vergangenheit zu Schadensfällen gekommen. Dabei ging es häufig nicht einmal um eine Insolvenz. Häufig wurde nach einem Inhaberwechsel die Einlösung Gutscheinen verweigert, weil der neue Eigentümer zwar das Hotel, nicht aber die Verpflichtungen des Alteigentümers übernommen hat. Diesen dann wegen eines 100 Euro-Gutscheines ausfindig zu machen und auf Schadenersatz zu verklagen, kostet dem Gutschein-Käufer dann das Vielfache.
Manche Hotels verkaufen nur eine beschränkte Zahl von Gutscheinen, so daß die Einlösung auch kurzfristig möglich ist. Es gibt aber auch Hotels, die weit über kurzfristige Freikapazitäten hinaus Gutscheine verkaufen und Kunden dann auf Monate vertrösten. Hier mal Kundenberichte zur insolventen Villa Ikarus auf Rügen als -> Beispiel. Dort wurde für 1-2 Jahre im Voraus verkauft .Käufer sollten sich am besten im Vorfeld nach Reisemöglichkeiten erkundigen.
Ein krasser, aber nicht untypischer Schadensfall ist das Hotel zum Altmarkt aus Oederan. Allein in den letzten 3 Wochen vor der Insolvenz hat der Inhaber über eBay 430 Gutscheine für je 2 Personen und je 2 Übernachtungen verkauft. Bei nur 22 vorhandenen Doppelzimmern war das weit mehr, als die Kapazitäten überhaupt hergaben. Geschädigt wurden vermutlich weit über 1.000 Gutscheininhaber.
Aber auch große Hotels können pleite gehen, wie z.B. das Hotel Waldschlösschen-Mühlenteich aus Varel. Das 4-Sternehotel mit 218 Betten, 100 Mitarbeitern und 2.500 qm Wellnesslandschaft gehörte bis Februar 2009 zu den großen Gutscheinverkäufern bei eBay. Im Quartal vor der Insolvenz wurden allein über eBay für fast 300.000 Euro Gutscheine verkauft. Der Insolvenzverwalter führt das Hotel zwar erst einmal weiter, lehnt aber die Einlösung der Gutscheine ab.
Über die Suchfunktion bei eBay kann man sich die abgelaufenen Angebote eines Verkäufers informieren. Wenn Hotels in kurzer Zeit verhältnismäßig viele Gutscheine verkaufen, ist besondere Vorsicht geboten.
Anspruch auf Reise-Sicherungsschein - Schutz vor Insolvenz
Um Kunden im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters zu schützen, gibt es im BGB den § 651k. Zitat aus Abs. 4:
"Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf
den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem
Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde."
Der Sicherungsschein ist eine Art Versicherungspolice, die der Reiseveranstalter abschließen muß. Dieser ist vor der Annahme bzw. dem Verlangen einer Vorauszahlung auszuhändigen! Im Insolvenzfall wird dem Kunden der Reisepreis von dem Versicherungsunternehmen erstattet. Nach meiner Feststellung drücken sich bei eBay viele Vermittler/Veranstalter vor dieser gesetzlichen Schutzpflicht und geben keine Sicherungsscheine aus. Das ist nicht legal und für den Käufer riskant.
Ein normaler Hotelaufenthalt ist noch keine Reise im Sinne des BGBs. Deshalb ist zu prüfen, in wie weit bei einfachen Hotelgutscheinen ein Sicherungsschein zwingend erforderlich ist. Für eine Reise müssen in der Regel 2 Einzelleistungen zusammen kommen. (Z.B. Unterkunft+Musicaltickets, Hotel+Skipass, Anreise+Unterkunft.) Es gibt aber gerade bei eBay Konstellationen, bei denen die Notwendigkeit eines Sicherungsscheines genau zu prüfen ist. Z.B. wenn neben der Unterkunft ein umfangreiches Wellness-Programm inbegriffen ist. Hier einige weiterführende Infos: Reisesicherungsscheine bei eBay
Weitere Infos im Internet findet man z.B. auf der Website "reisemangel.de" -> "Rechtsbegriffe" -> "Reise-Sicherungsschein"
PayPal bietet keine Sicherheit
Wenn ein Verkäufer PayPal anbietet, wird von eBay automatisch eingeblendet: "Für diesen Artikel besteht Käuferschutz." Trotzdem wird PayPal bei Gutscheinen möglicherweise versuchen, die Leistung später zu verweigern. Im Kleingedruckten der -> Käuferschutzrichtlinie findet sich der Hinweis: "Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert: Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine (...)". Darunter fallen in der Regel auch Reisen und Hotelaufenthalte. Im oben erwähnten Schadensfall "berlin-toristik" hat PayPal kulanterweise doch gezahlt. Allerdings kamen nur die Käufer zum Zuge, deren Kauf weniger als 45 Tage zurück lag. (Max. Antragsfrist nach Zahlung) Bei den meisten Kunden, lag ber Kauf bereits länger als 6 Wochen zurück. Sie gingen leer aus.
Tipps für einen sicheren Gutscheinkauf:
- Meiden Sie den Gutscheinkauf bei Vermittlern oder akzeptieren Sie nur Gutscheine, die das Hotel selbst ohne Einlösungsvorbehalt ausgestellt hat.
- Erkundigen sie sich vor dem Kauf nach den Reiseterminen. Verzichten Sie auf Gutscheine, die erst nach Monaten eingelöst werden können.
- Skepsis ist angebracht, wenn kleine Hotels verhältnismäßig viele Gutscheine bei eBay anbieten. Die monatlich verkaufte Gutschein-Anzahl sollte nicht mehr als 15-20% der Bettenkapazität betragen.
- Wenn der Gutschein Reise-Charakter hat, dann zahlen sie nicht vor Aushändigung eines Sicherungsscheines. (Vgl. oben.)
- Vertrauen sie nicht den Bewertungen. Schlechte Erfahrungen können nicht bewertet werden, weil meist die 60 Tage-Frist abgelaufen ist.
- Liegt innerhalb der erste 30 Tage nach dem Kauf keine Terminzusage vor, sollten sie unter Umständen von ihrem (kostenfreien) gesetzlichem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Allerdings ist zu prüfen, ob der Vermitter dies zubilligt oder zubiligen muß.
- Geben Sie bei eBay möglichst erst nach Ihrer Reise eine Bewertung ab. Der schnelle Erhalt des Gutscheines ist kein Bewertungsgrund.
- Bei besonders guten oder schlechten Erfahrungen: Schreiben sie einen Testbericht, Ratgeber oder nutzen sie die Foren. Das hilft anderen Käufern.
- Verlassen sie sich nicht auf PayPal oder Treuhandzahlung, da es im Schadensfall in der Regel keinen Ersatz gibt.
Für die Risiken beim Gutscheinkauf trägt eBay eine erhebliche Mitverantwortung. Der Markt konnte unkontrolliert wachsen, da eBay keinen Regeln aufgestellt hat und nur unzureichend die Händler überprüft. Deshalb gibt es besonders viel schwarze Schafe, die natürlich auch seriösen Anbietern das Leben schwer machen.
Die vergangenen Schadensfälle haben eBay die Risiken inzwischen deutlich vor Augen geführt. Deshalb ist durchaus möglich, daß es beschränkenden Maßnahmen für Gutscheinhändler gibt, um die Käufer besser zu schützen. Für einige Vermittler könnte das zum Problem werden. Sie müssten viele längst bezahlte Gutscheine noch mit den Hotels abrechnen, ohne in gleicher Höhe neue Vorkassen über eBay zu erhalten. Für Käufer macht es deshalb Sinn, bereits erworbene Vermittler-Gutscheine zügig einzulösen.
Ein weiterführender Text der Website falle-internet.de: "Gutscheinhandel bei eBay - Risiko für Käufer" (Link kopieren und ** gegen tt austauschen):
h**p://www.falle-internet.de/de/html/pr_btcrgs.php


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