Wer versehentlich ein Angebot über ein Euro per Sofort-Kauf eingestellt hat,
braucht die Ware NICHT liefern.
Wenn ihr Irrtümlich ein Angebot mit 1 Euro Sofortkauf angeboten habt, gibt es keinen Kaufvertrag.
Schreibt den Käufer einfach an, das ihr euch beim einstellen der Auktion geirrt habt.Der Artikel nicht für einen Euro verkauft wird.
Der Vertrag aufgrund § 119 BGB anfochten wird.
Der Vertrag ungültig ist.
Im Übrigen wird euch das ein Kompetenter Ebay-Mitarbeiter auch bestätigen.
Ebay bildet - schön dass ich euch helfen konnte.
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Ratgeber erstellt am: 10.09.08 (aktualisiert 31.03.12)



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