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KLAGE KONNTE NICHT ZUGESTELLT WERDEN7fabrik-verkauf.de : eBay-Ratgeber

Schreiben Sie einen Ratgeber Ratgeber von: diamant09021972 ( 316Bewertungspunktestand von 100 bis 499)  Top-25-Tester
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Ratgeber wurde 2357 Mal aufgerufen Schlagwörter: Abzocke Mahnung | Abofallen Internet | Surfen Fabrikverkauf | Anwalt | Mahnbescheid


Liebe Ebayer,liebe Betroffenen von fabrik-verkauf.de/com


wie ja die meisten von Euch wissen, exisitiert die Online Contend Ltd schon seit langem nicht mehr in Oberursel.

Alle Betroffenen, der Verbraucherschutz, das Fernsehen und andere Helfer haben es nun endlich geschafft, dass der Online Contend eine negativeFeststellungsklage zugestellt werden sollte. Nun blieb dieser Versuch leider erfolglos.


Man versuchte sogar die Anwaltskanzlei in München ( Frau K.Günther ) und Mainz ( Anwaltskanzlei L. ) zu erreichen, aber: siehe da, auch hier teilt das Amtsgericht mit, dass der Empfänger/ die Empfängerin dort unbekannt sei...


Nun habe ich ja schon einmal darauf hingewiesen, dass hier bei ebay immer noch ein Ableger dieser dubiosen Firma herum geistert, da ebay auf alle Hinweise diesbezüglich leider nicht reagiert:


outlets-fabrikverkauf.net


Im Impressum taucht dreisterweise immer noch die gleiche, bekannte Anschrift auf....Oberursel...da solle man sämtliche Schriftstücke, Widerrufe und gerichtliche Schreiben hinschicken....

Fragt man aber bei der Denic nach, stellt sich heraus, dass unter der whois Abfrage eine ganz andere Adresse eines Herrn zum Vorschein kommt, wohnhaft in Hamburg.


Vielleicht ist das ja endlich ein Anhaltspunkt, damit die Klage zugestellt werden kann. Jedenfalls hoffen das wohl alle, damit denen endlich das Handwerk gelegt werden kann. Und wir haben endlich unsere Ruhe vor denen !!!

Also, abschließend an alle:


Wie Ihr seht, braucht niemand Angst vor denen zu haben, geschweige denn seid Ihr dazu verpflichtet, die geforderten Summen zu bezahlen.


Bleibt bitte stur, zu viele lassen sich immer noch einschüchtern und zahlen freiwillig. Das Geld seht Ihr allerdings nicht mehr wieder, das ist wohl klar.


Und ganz wichtig: sollten die sooooo frech sein, und Euch trotzdem ein gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen, müsst Ihr dennoch unbedingt über die gesamte Forderung Widerspruch einlegen, sonst erkennt Ihr die Forderung an.

Eure Claudia




Ratgeber-Nr.: 10000000007779004Ratgeber erstellt am: 02.07.08 (aktualisiert 13.02.09)

 
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