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Kauf seperater OEM Versionen legal oder nicht legal? : eBay-Ratgeber

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Ratgeber wurde 16046 Mal aufgerufen Schlagwörter: Windows | OEM | Nero | Office | Word


Häufig findet man bei diverser Software, z.B. Nero oder Windows XP den Vermerk OEM-Version o.ä.
OEM Bedeutet Original Equipment Manufacturer (deutsch: Originalausrüstungshersteller). Ursprünglich bedeutete dass, das die Software nur in Verbindung mit einem PC oder einer Harware verkauft werden darf, z.B. ein CD-Brenner mit Nero oder ein Medion PC mit Medion OEM Windows.
Nach einem Urteil des BGH vom 6. Juli 2000 ist es jedoch neuerlich erlaubt, diese Software ohne die Hardware zu erwerben - Obwohl Microsoft dagegen klagte.
Der Kauf einer OEM Software bzw. eines OEM Lizenscodes und die Installation ist somit vollkommen legal.

Nachdem dieses Urteil gesprochen wurde, schaffte Microsoft neue Verträge mit seinen Vetragshändlern, z.B. Medion oder Siemens, woraufhin diese über jeden Verkauf spezieller Systembuilder einen Nachweis abgeben müssen.
Für den Käufer ist dies aber unrelevant, da diese für den Käufer von den nicht von den normalen zu unterscheiden sind.
Auch der KAUF dieser Versionen ohne Hardware ist für den Käufer legal, der Verkauf durch seine Vertragshändler (also z.B. Medion) nicht. Der Weiterverkauf ist dennoch legal, also sobald die spezielle Systembuilderversion Version eimal verkauft wurde, liegen alle rechtlcihen Konsequenzen ausschließlich beim Vertragshändler, selbst wenn ein gewerbetreibender die Systembuilderversion weiterverkauft.
Sie können also z.B. eine Windows XP OEM Version installieren, und diese dann über Telefon oder Internet aktivieren.


==============
Zusammengefasst:
>Der Kauf ist in jedem Fall legal
>der Verkauf auch, nur dann nicht, wenn Sie eine der speziellen Versionen verkaufen und vertragspartner von Microsoft sein sollten (-:


Suse Linux is eh die bessere Wahl^^

Das Urteil ist unter


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2000-7&nr=22588&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf nachzulesen.

Ratgeber-Nr.: 10000000001415062Ratgeber erstellt am: 19.07.06 (aktualisiert 19.11.11)

 
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