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Keine Ware erhalten.... Mahnung, Anzeige, Gericht : eBay-Ratgeber

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Ratgeber wurde 2126 Mal aufgerufen Schlagwörter: Mahnung | Gericht | Anzeige | Betrug | Polizei


Hallo alle zusammen,

nachdem ich vor ein paar Wochen meinen ersten eBay-Verkäufer wegen des Verdachts auf Betrug angezeigt habe, kann ich dir folgendes empfehlen:

1) Schreibe ihn per Mail an und fordere ihn auf, die Ware zuzusenden; Frist setzten
2) Versuche, ihn per Telefon zu erreichen und die Sache zu klären
3) Melde das ganze auf jeden Fall an eBay (extra Beschwerde-Formular!)
4) Schreibe ihm per Einschreiben + Rückschein einen Brief mit Aufforderung + letzte Frist
5) Nach ca. 4 Wochen gehe zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Verdachts auf Betrug
6) Nehme alle Unterlagen mit zur Polizei (alle Ausdrucke von eMails, Kaufbestätigung, Überweisungsformulare, Anzahl der Bewertungen, Meldung an eBay...); formuliere zu Hause ein chronologischen Ablauf des Geschehens (4.10. Kauf.... / 6.10. 1. eMail... )


Die Folgen in meinem persönlichen Fall:
- Käufer hat sofort den Kaufpreis per Scheck erstattet
- Polizei ermittelt gegen den Verkäufer wegen Betrug
- kam zu Tage, dass er dies häufig macht und nun wurde aus einem einfach "Betrug" ein schwerwiegender "gewerbsmäßiger Betrug"


Die Reaktion der Polizei auf meine Anzeige (Warenwert 9,99 Euro):
- Jeder Betrug - auch nur bei 1 Euro - soll auf jeden Fall(!!!) angezeigt werden. Sie hätten viele Großbetrüger die darauf spekulieren, dass die Beschissenen wegen Kleinbeträgen keine Anzeige erstatte
- Anzeige sollte ca. nach 4 Wochen erstattet werden
- Polizei bemängelt die Sicherheitsvorkehrungen von eBay, weil sich dieser Betrüger regelmäßig neu anmeldet, neue Kunden abzockt und ebay nichts dagegen unternimmt


Die folgende Seite hilft einem:

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=polizei-anzeige



Weiterhin viel Spass beim Bieten
Stubu84

Ratgeber-Nr.: 10000000004108997Ratgeber erstellt am: 04.08.07 (aktualisiert 14.06.11)

 
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