Hausstaubmilbenallergiker haben es schwer. Dem Hausstaub ist kaum zu entkommen. Und der darin enthaltene Milbenkot macht Ihnen überdies noch das Leben schwer.
Doch hat sich seit vielen Jahren bewährt, das Bett mit speziellen Zwischenbezügen auszustatten, die den Kontakt mit dem Allergieauslöser unterbinden.
Bis zur Gesundheitsreform waren diese speziellen Encasings eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Heutzutage zahlen diese, wenn überhaupt, oft nur noch eine kleine Pauschale.
Da der Betroffene natürlich gerne den selbst zu tragenden Kostenaufwand gering halten möchte, sind preiswerte Lösungen besonders gefragt.Doch aufgepasst: Der Teufel steckt sozusagen auch hier im Detail - nämlich in der Materialstruktur!
Zum Hintergurnd:
Die speziellen Zwischenbezüge für Hausstaubmilbenallergiker haben die Aufgabe, den Kontakt zwischen Schläfer und Allergieauslöser zu unterbinden. Der Allergieauslöser ist in diesem Fall ein im Milbenkot enthaltenes Protein.
Daraus folgt:
Der Bezug muss dicht sein gegen diesen Milbenkot. Dies ist nicht so einfach, denn es handelt sich nicht um gleichförmige Kotbällchen, sondern um kleinste, durch Pilssporen zersetzte Kotpartikel. Diese sind - das ist leicht nachvollziehbar, wesentlich kleiner als die Hausstaubmilbe selbst. Es reicht also nicht aus, wenn das Gewebe des Bezuges das Durchschlüpfen der Hausstaubmilbe verindert, sondern dieses Gewebe muss den Milbenkot zurück halten.
Nun wissen wir also:
Milbendicht = dicht gegen die Hausstaubmilbe reicht nicht aus.
Korrekt ausgeführt muss das Gewebe milbenallergendicht oder milbenkotdicht sein.
Wer preislich günstige milbendichte Bezüge kauft, wird wenig Besserung erfahren, es sei denn, er kauft sich gleichzeitig eine neue, nicht von Milben besiedelte Matratze, die er sofort mit einem milbendichten Bezug bezieht. Dies verhindert, das sich in die neue Matratze Milben einnisten können und dem entsprechend kann dort auch kein Milbenkot erzeugt werden.
Doch: dies ist am Ende die teuerste Lösung!
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Ratgeber erstellt am: 28.03.08 (aktualisiert 24.08.11)


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