Durch die Änderungen der eBay-Richtlinien und des Bewertungssystems kommt es zu erheblichen Ungerechtigkeiten. Erste eBay-Powerseller haben sich bereits von eBay verabschiedet oder wurden wegen angeblicher schlechter Bewertungen von eBay gesperrt. Dies ist ein massiver Eingriff in die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen.
Offensichtlich ist eBay auch nach offiziellen Angaben nur bereit, Negativbewertungen zu entfernen, wenn gegen entsprechende Bewertungen geklagt wird. Hier stellt sich die Frage, ob erst eine große Klagewelle durch Deutschland gehen muss, damit eBay entsprechend reagiert und zu einem normalen und akzeptablen Geschäftsverhalten zurückkehrt.
Dass es einen Rechtsanspruch auf Entfernung einer Negativbewertung gibt, ist von vielen Gerichten bei einer missbräuchlichen Bewertung bestätigt worden. Beispielhaft sei die Entscheidung des Amtsgerichts Erlangen, Urteil vom 26.05.2004 (Az.: 1 C 457/04) genannt. Das Gericht verweist darauf, dass der Kläger einen Anspruch auf Zustimmung zur Zurücknahme der negativen Bewertung gemäß den §§ 280, 241 Abs. 2 BGB hat. Sehr klar sieht das Amtsgericht, dass anhand der Bewertungen die Zuverlässigkeit des Handelspartners abgelesen wird und sein Ruf von entsprechenden Bewertungen abhängt. Insoweit ist für einen Verkauf die Bewertung ein wichtiges Beurteilungskriterium, insbesondere, wenn kaum Preisunterschiede bestehen.
Weiterhin führt das Amtsgericht aus, dass der durch die Pflichtverletzung entstandene Schaden in der negativen Auswirkung der Bewertung bei anderen eBay-Nutzern liegt.
Da offensichtlich eBay nicht bereit ist, einvernehmliche Änderungen von Bewertungen oder andere Einigungen zwischen Käufer und Verkäufer zu akzeptieren, sollte nicht gezögert werden, den Klageweg zu beschreiten. Die Gegenstandswerte werden zum Teil mit € 1.000,00 oder ähnlichen Beträgen angesetzt, so dass das Prozesskostenrisiko überschaubar ist. Offensichtlich braucht eBay den entsprechenden Druck, um von dem sonderlichen neuen Bewertungsverfahren Abstand zu nehmen.
Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht - Feil Rechtsanwälte, Hannover
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