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Potenzproblem und Bordell-Besuch! Passt das? : eBay-Ratgeber

Schreiben Sie einen Ratgeber Ratgeber von: canis_lupus ( privat )  Top-1000-Tester
24 von 26 Lesern fanden diesen Ratgeber hilfreich.
Ratgeber wurde 565 Mal aufgerufen Schlagwörter: Nicht erbrachte Dienstleistung | Rauswurf | Rausschmeißer | Nicht liquide, Zechprellerei


Wenn man vorhat, seine Triebe, die die Ehefrau eventuell nicht teilt, im Bordell auszuleben, sollte man in Puncto Potenz vorsorgen.

Es geht nämlich nicht, wenn man im Nachinein die "Dienstleistung" als "nicht erbracht" deklariert um das von der Gattin wohlmöglich zugeteilte Taschengeld zu sparen.

Die Damen in besagtem Etablissement verstehen ihr Fach, ihnen anschließend die Schuld zuzuweisen entspricht nicht gerade einem Kavaliersdelikt!

So sehen das auch die Herren von der Hauseigenen "Beschwerdeabteilung". "Zechpreller" werden rigoros vor die Tür gesetzt,  und das nicht immer sanft :-)))

Diese Erfahrung durfte bereits der eine oder andere sogenannte "TOP-Tester" gemacht haben!

Aber was solls, wenns mit den Damen und / oder der Ehefrau nicht mehr klappt kann man ja sein Heil in dem Schreiben von Spam-Ratgebern suchen!

   ....manchmal hilft einem da nicht mal mehr ein Anwalt! Eher Viagra!


Ratgeber-Nr.: 10000000013674049Ratgeber erstellt am: 01.10.09 (aktualisiert 25.11.09)

 
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