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Tönungsfolie.....Autofolie mehr als nur Styling !! : eBay-Ratgeber

Schreiben Sie einen Ratgeber Ratgeber von: sun--point ( 8599Bewertungspunktestand von 5,000 bis 9,999)   Top-5000-Tester
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Ratgeber wurde 8916 Mal aufgerufen Schlagwörter: Tönungsfolie | Autofolie | Sonnenschutzfolie | Spiegelfolie | Autotönung


Tönungsfolien für Fahrzeuge werden immer beliebter und sehen wirklich "echt cool" aus wenn sie ordentlich verlegt wurden.
Und genau da liegt der "Knackpunkt". Die heutigen Autoscheiben sind mehr oder weniger "gekrümmt" und da läßt sich nicht so einfach eine Folie verlegen. Die Folien müssen mit einem Heißluftfön "geschrumpft" werden so daß sie die Form der Scheibe annehmen. ...und das heißt natürlich man muß schon Übung haben.  Für den "Anfänger" kann man nur sagen:  Finger weg vom "selbst machen" und laßt einen "Profi" ran...es zahlt sich aus....oder üben, üben....

Es werden auch "zugeschnittene" Folien angeboten...aber das Zuschneiden ist nicht das Problem (es ist nicht schwer). Auch zugeschnittene Folien haben noch nicht die "Krümmung" der Scheibe und müssen weiterhin gefönt werden. Auch das Verlegen an den versenkbaren Seitenscheiben ist nicht gerade einfach...

Zur Folie.
Folien werden in sehr verschiedenen Qualitäten angeboten. Hier muß man aufpassen denn es gibt erhebliche Qualitäts- und natürlich Preisunterschiede. Es gibt Folien da ist nur der Kleber gefärbt und wie die in 1 oder 2 Jahren ausschauen hat man sicher schon gesehen. (lila oder blaß und man kann quer durch das Auto schauen)

Eine einfache gute Folie sollte "einlagig"  und die Tönung komplett in der Folie sein.

Eine Top-Premium Folie hat mehrere Lagen und auch für den Laien ist es fühlbar wie "dick" und stabil" sie gegenüber einer "einlagigen" Folie ist. Auf eine solche Folie bekommt man mind. 5 Jahre Garantie auf die Qualität der Folie.



Zu den "rechtlichen" Vorschriften:
Tönungsfolie muß eine ABG haben die auf der Folie eingedruckt und sichtbar ist. Die ABG der Folie muß mitgeführt werden...braucht aber nicht vom TÜV eingetragen werden. Erlaubt ist das Tönen der hinteren Scheiben (nicht Fahrer- und Beifahrerseite) wenn ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist. An der Windschutzscheibe ist lediglich ein "Blendstreifen" erlaubt der nicht mehr als 10% der Windschutzscheibe bedeckt. Alles andere ist trotzt vielen "Gerüchten" verboten. Da heute fast alle Autoscheiben schon vom Werk aus eine leichte Tönung haben darf keine Folie an den vorderen Scheiben angebracht werden...auch keine "Klare". (bis auf den beschriebenen Blendstreifen)

Übrigens:
Tönungsfolien haben einen hervorragenden Sonnen- und UV-Schutz und sie gibt es in vielen Farben. Es gibt richtige "Sunblocker" die sehr schützend bei z.B. mitreisenden Kindern sind.

Alles in allem sehen Tönungsfolien "cool" aus mit einem hervorragendem Sonnen- und UV-Schutz !!!!



         

        Tönungsfolie Autofolie Spiegelfolie und mehr.....          


Ratgeber-Nr.: 10000000002176931Ratgeber erstellt am: 24.10.06 (aktualisiert 03.05.11)

 
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