Für alle Verkäufer habe ich einen Ratschlag, um auch bei nicht versicherter Sendung einen kleinen Beweis zu bekommen, das der Artikel der Post übergeben wurde.
Lassen Sie sich einen Rechnungsbeleg geben auf dem das Produkt/Dienstleistung eingetragen werden kann. Auf diesem Beleg werden Adresse des Empfängers eingegeben sowie das Produkt. Dazu der Betrag der Kosten und das Wichtigste, der Tagesspempel der Post.
Vielen Dank an die Mitglieder die mich als "hilfreichen Ratgeber" bewerten und schon haben.
Lassen Sie sich einen Rechnungsbeleg geben auf dem das Produkt/Dienstleistung eingetragen werden kann. Auf diesem Beleg werden Adresse des Empfängers eingegeben sowie das Produkt. Dazu der Betrag der Kosten und das Wichtigste, der Tagesspempel der Post.
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Ratgeber erstellt am: 14.03.08 (aktualisiert 26.09.11)


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