Gewerbliche dürfen nicht mit versichertem versand werben in ihren Ebay Auktionen !
Vorsicht NEUE Abmahnwelle !
Das LG Stuttgart entschied durch Beschluss vom 26.06.2008 (Az 35 O 66/08), dass es wettbewerbswidrig sei, gewerbliche Warenangebote im Internet mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu bewerben.
Da der Gewerbliche Verkäufer ohnehin für den Transport haften muss, ist der Versicherte versand eine Selbstverständlichkeit und darf nicht beworben werden. Der Verbraucher wird damit in die Irre geführt.
Die Abmahnwelle ist schon am rollen.
Falls ihnen der Ratgeber gefallen hat und Sie ihn informativ fanden, würde ich mich über eine hilfreiche Wertung freuen.
mfg
jolchr
Rücknahme einer Bewertung - Neutral oder Negativ wieder möglich !
PayPal und eine reibungslose Kaufabwicklung ???
Bewertung Betrüger Abmahnung Versand PayPal
Bewertungen 100% Bewertungsreform 2008
Garantie und / oder Gewährleistung *** Vorsicht ***
Warum Privates Mitgliedsprofil ???
Diskutiere nie mit einem Idioten ......
Musikindustrie und Rasch Rechtsanwälte verlieren !!
Ratgeber - Kopieren erlaubt?
Kein KAUFVERTAG wenn einmal überboten * VORSICHT
GEBOTE zurückziehen, Wie geht das ???
Computerstimme ruft an, nur Gebühren , Bauernfängerei !
Keine Sicherheitskopien ? CD oder DVD Defekt ? Was tun
Wann kaufe ich bei Ebay ein ??? Und wann lieber NICHT !
PayPal ist Sicher? Ebaykauf im Ausland **VORSICHT**
Bastelstunde bei EBAY ??? Es wird immer schlimmer
Vorsicht beim XENON Licht nachrüsten !
Da mir mein oder ein "Freund" innerhalb von 10 Minuten 6 mal diesen Ratgeber nicht hilfreich bewertet hat,
hier noch Lektüre - absolut lesenswert:
Lesenswertes über Ebay Ratgeber
Ein Tausender pro Woche! Nicht schlecht, oder?
Ist ja schon komisch, über 6700 Menschen haben diesen Ratgeber innerhalb von 2 Wochen gelesen
und " NUR " 64 fanden ihn hilfreich. Aber hinterher schreien " HILFE ABMAHNUNG ".
So ist das Leben !
Ratgeber erstellt am: 09.08.08 (aktualisiert 13.05.12)



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