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Vorsicht vor Gebotsrücknahme (Gebotsabschirmung) : eBay-Ratgeber

Schreiben Sie einen Ratgeber Ratgeber von: papa_baer77 ( 1002Bewertungspunktestand von 1000 bis 4,999)  Top-100-Tester
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Ratgeber wurde 3283 Mal aufgerufen Schlagwörter: Gebotsrücknahmen | Gebotsabschirmungen | Betrug | Vertrag | Rechtsanwalt


Wenn ein Kaufinteressent kurz vor Auktionsende sein Gebot zurückzieht - etwa mit der Begründung "falscher Betrag eingegeben", kann das für den Verkäufer unangenehm werden. Ein Beispiel zu einer Zugfahrkarten-Auktion: Bieter s. setzt um 13.09 Uhr das höchste Maximalgebot, sodass er mit 36,16 Euro an der Spitze steht.Wenige Minuten später bieten 1***s 777 Euro und e***e 123 Euro, womit  das Ticket teuer und für andere Bieter uninteressant ist. Acht Sekunden vor Schluss ziehen beide Spitzenreiter ihre Gebote zurück - und s. erhält den Zuschlag für 36,16 Euro. Auch wenn es sich leider nicht beweisen lässt: Dieser Fall sieht sehr nach Gebotsabschirmung aus. Davon spricht man, wenn mehrere eBay-Mitglieder zusammenarbeiten, um den Preis erst übermäßig nach oben zu treiben und am Ende abstürzen zu lassen.Sie müssen aber den Verlust nicht hinnehmen. Laut eBay-AGB kommt nach einer Gebotsrückname "zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist, und dem Anbieter kein Vertrag zustande". Der Anbieter braucht nur an den neuen Höchstbietenden zu verkaufen, wenn er das möchte - und muss den Preisverfall nicht hinnehmen. Weil es aber auch Gebotsabschirmungs-Konstellationen gibt, bei denen diese Klausel nicht greift, weil der Höchstbietende nicht überboten wurde, sollte man die Bieterlisten während der Auktion im Auge haben - vor allem, wenn der Preis in unerwartete Höhen steigt. Wenn Sie auf der Seite "Gebotsübersicht" auf den eBay-Namen eines Bieters klicken, erfahren Sie unter anderem, wie oft jemand in den letzten 6 Monaten Gebote zurückgezogen hat. Wer angesichts früherer hoher Gebote den Verdacht hat, dass eine Gebotsabschirmung vorliegt, kann die entsprechenden Gebote von eBay streichen lassen. Wenn Sie erst nach Auktionsende argwöhnisch werden, sollten Sie Ihren Verdacht und die mutmaßlich kooperierenden Accounts an eBay melden. Zudem können Sie die Gebotsrücknahmen juristisch angreifen: "Wenn der Käufer den Vertrag nicht wirksam angefochten hat, bleibt er bestehen". Und: "Ein einfaches "falscher Betrag eingegeben" reicht nicht ohne Weiteres als Anfechtungsgrund". 

Ratgeber-Nr.: 10000000009538175Ratgeber erstellt am: 29.11.08 (aktualisiert 07.01.12)

 
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