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Was tun wenns brennt ... ? Probleme mit Verkäufern ... : eBay-Ratgeber

Schreiben Sie einen Ratgeber Ratgeber von: jan.buschendorf ( 2295Bewertungspunktestand von 1000 bis 4,999)  Top-25-Tester
336 von 349 Lesern fanden diesen Ratgeber hilfreich.


Hallo Liebe Ebay Gemeinde!

 

Heute möchte ich mich mit einem sehr verbreiteten Problem an Euch wenden und Lösungsvorschläge anbieten.

 

Die bestellte und bezahlte Ware kommt nicht oder nicht wie beschrieben bei Euch an.

 

Diese Situation ist immer Nervenaufreibend, ich kann aus langer Erfahrung ein Lied davon singen.

 

1. Situation: Artikel kommt nicht an

Erstmal Ruhe bewahren! Bitte bedenkt auf jeden Fall, das die Überweisung ihre Zeit dauert und je nach Versandart (z.B. Warensendung kann bis 7 Werktage dauern) auch nochmal gut Zeit vergehen kann.

Ist der Artikel dann Eurer Meinung nach wirklich überfällig, dann nehmt erstmal freundlich mit dem Verkäufer Kontakt auf. Wir sind alle Menschen und Fehler können sich einschleichen. Mit etwas Glück löst sich an dieser Stelle schon alles auf und der Artikel trifft alsbald bei Euch ein.

Ansonsten gibt es noch einige andere Möglichkeiten was passieren kann...

1. Der Verkäufer garantiert Euch den Artikel verschickt zu haben-

Kommt der Artikel auch in den nächsten Tagen nicht an, rechnet Ihr wohl besser nicht mehr mit dem Eintreffen des Artikels. Teilt es dem Verkäufer mit und löst das Problem gemeinsam. Habt Ihr bei einem gewerblichen Händler gekauft, so ist er nach Gesetz verpflichtet zu garantieren das der Artikel bei Euch unbeschadet ankommt. Also egal welche Versandart Ihr bei ihm gewählt habt (versichert oder unversichert), er muss Euch Ersatz liefern. Hat er versichert versendet, kann er das ja nachverfolgen und beim Paketdienst geltend machen. Habt Ihr bei einem Privatmann gekauft, kommt es darauf an ob Ihr versicherten oder unversicherten Versand gewählt habt. Beim versicherten Versand kann auch hier der Verkäufer das ganze nachverfolgen und beim Paketdienst geltend machen. Er muss Euch dann Ersatz liefern oder es gibt das Geld zurück. Habt Ihr unversicherten Versand gewählt, dann bleibt Ihr wohl möglich auf dem Schaden sitzen.

2. Der Verkäufer reagiert gar nicht oder weigert sich (warum auch immer) den Artikel zu versenden-

Das ist Wahrscheinlich das unschönste was bei Ebay passieren kann aber auch ich habe das schon einige Male erlebt. Aber auch hier muss man vorsichtig sein. Wenn der Verkäufer nicht gleich antwortet muss er Euch nicht ignorieren, er kann auch einfach Mal im Urlaub sein oder so. Aber sind solche eventualitäten ausgeschlossen, dann muss was geschehen.

Ich unterscheide hier das weitere Vorgehen nach der Zahlungsart, denn:

Seit Februar 2008 existiert der Ebay Standard Käuferschutz nicht mehr!

Das heisst im Klartext: Artikel die Ihr per Überweisung zahlt (egal wie viel sie wert sind) sind über Ebay nicht mehr abgesichert, sollte es Probleme mit dem Verkäufer geben! Vorher konnte man von Ebay in diesem Fall Standard Käuferschutz beantragen im Wert bis 500 Euro (bei 25 Euro Bearbeitungsgebühr).

Dafür wurde der Paypal Käuferschutz auf 1000 Euro erhöht. Wieder ein sanftes Druckmittel die Ebayer zur für Verkäufer kostenpflichtigen, Ebay- eigenen Zahlungsmethote zu drängen. Aber mit dem "Thema" Paypal befassen sich andere Ratgeber wie dieser und dieser- bleiben wir beim Thema. Für die Käufer, die mit Paypal bezahlt haben ist das sicher ein Vorteil, denn wenn der Anspruch berechtigt ist bekommen sie den kompletten Artikelpreis bis 1000 Euro von Paypal zurück. Einfach bei Paypal diese Unstimmigkeit anmelden, alles weitere wird dann erklärt.

Habt Ihr den Betrag überwiesen, kann wohl nur noch der Gang zum Anwalt oder zur Polizei das Problem eventuell lösen, Sicherheit gibt es auch hier nicht. Und wer geht schon wegen einem Betrag von 50 Euro einen solchen beschwerlichen Weg? Wohl die wenigsten! Daher sind hier Betrügern die Tore weit geöffnet!!!

In jedem Fall meldet bitte bei Ebay eine Unstimmigkeit wegen einem nicht erhaltenen Artikel! Wenn es noch mehr Opfer gibt und alle Ihn melden kann er wenigstens bei Ebay ausgeschlossen werden und - zumindest unter diesem Namen - keinen weiteren Schaden anrichten. Ein schwacher Trost, denn er wird sich mit anderer Email neu anmelden und weiter machen. Aber bitte nochmal für alle: wir reden jetzt von echten Betrügern, nicht mehr allgemein von Versand- säumigen!

 

2. Situation: Der richtige Artikel kommt an, ist aber durch den Transport beschädigt

Auch hier müssen gewerbliche Händler dafür Sorge tragen, dass der Artikel heil ankommt - unabhängig von der Versandart - sonst habt Ihr Schadenersatzanspruch. Bei privaten Verkäufern ist das etwas komplizierter. Habt Ihr versicherten Versand gewählt muss auch hier der Verkäufer das mit seinem Paketdienst klären. Habt Ihr unversichert gewählt, müsst Ihr unter Umständen damit leben- wenn der Verkäufer den Artikel sorgsam verpackt hat. Ist der Artikel nur "schlampig" verpackt worden (z.B. eine CD- Hülle in einem normalen A5 Umschlag) und trägt Schaden davon, hat das der Verkäufer zu verantworten.

 

3. Situation: Ihr erhaltet einen falschen Artikel oder eine Fälschung (der Artikel weicht erheblich vom angebotenen Artikel ab)

Bei einem gewerblichen Verkäufer ist das ganz einfach und unkompliziert. Ihr habt gesetzlich geregelt bei online Käufen ein 1- monatiges Rückgaberecht! Teilt dem Verkäufer mit das Ihr vom Kauf aus diesem Grund zurücktreten wollt und das Problem sollte gelöst sein.

Beim Privatmann gekauft wird dies sicher unschön (sagen meine Erfahrungswerte). In den meissten Fällen hat er den Artikel bewusst in dem Wissen versendet das er mangelhaft ist. In diesem Fall wird er entweder gar nicht auf Nachfragen antworten oder leugnen. Gerade wenn er ein plagiat verschickt hat hab ich immer 2 Antworten bekommen wo ich vorher eine Münze werfen konnte welche diesmal kommt:

1. Mir war nicht bewusst das es eine Fälschung ist.

2. Es ist ganz sicher ein Original!

Gerade bei Parfüms werden hier unzählige Fälschungen angeboten. Ich habe einen Lieblingsduft und den rieche ich 10 Meilen gegen den Wind, da kann mir keiner eine billige Polenfälschung andrehen! Daher ärgere ich mich immer besonders wenn der Verkäufer dann noch uneinsichtig reagiert. Aber dazu hier mehr.

Oder mein neues Handy z.B.: Ich hab es hier auf Ebay gekauft, in der Artikelbeschreibung steht - Ohne Simlock, ohne Branding - ich bekomme das Handy, packe es aus, und was hat es? Ein Branding! Das ist so ärgerlich! Darauf angesprochen wusste der Verkäufer vorher nicht mal was ein Branding ist, hat die Beschreibung nur so übernommen. Es ist sein Verschulden! Wenn der erhaltene Artikel nicht mit dem im Angebot übereinstimmt muss der Händler - egal ob gewerblich oder privat - dafür gerade stehen!

Aber auch hier kann man bei einem Privatverkäufer nicht viel machen wenn er uneinsichtig ist.

Wenn mit Paypal bezahlt wurde, dann meldet bei Paypal Euer Problem und Ihr bekommt wenn es berechtigt ist den Artikelpreis bis zu 1000 Euro von Paypal Rücküberwiesen.

Wenn Ihr den Betrag überwiesen habt und der Verkäufer nicht reagiert oder uneinsichtig ist, hilft nur der Gang zum Anwalt, wenn es sich vom Streitwert her überhaupt lohnt.

In jedem Fal auch hier bei Ebay eine unstimmigkeit wegen einem fehlerhaft gelieferten Artikel melden, damit der Verkäufer von Ebay dafür abgemahnt wird.

 

Ich hoffe ich konnte Euch mit diesem Ratgeber einmal mehr helfen. Denn: Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht!

Euer Jan


Ratgeber-Nr.: 10000000006573959Ratgeber erstellt am: 08.04.08 (aktualisiert 04.04.12)

 
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