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Yu-Gi-Oh Betrugsversuche bei Topkarten zB Cyber Drache : eBay-Ratgeber

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Ratgeber wurde 7891 Mal aufgerufen Schlagwörter: Betrug | Lotteriesystem | Tradingcards | Fälschung | Japanisch


Leider sind auf Ebay grade bei den Topkarten viele Angebote unterwegs, die gegen die Ebaygrundsätze verstoßen. Ebay kommt hier nicht mit der Überprüfung hinterher.  Variante A : Mehre Karten werden abgebildet. Meist einige Topkarten wie Cyber Drache oder Jinzo und natürlich auch eine schlechte. Irgendwo steht dann ganz klein und versteckt: Ihr bietet auf eine der Karten die ich " zufällig" ziehe. Meist ist schon vorher klar welche Karte man dann bekommt. Lest Euch die Auktion lieber 3 mal gründlich durch! Oft haben solche Verkäufer gleich mehre solcher Auktionen laufen.

Oder es werden japanische Karten geschickt, eine japanische Spiegelkraft ist nun mal keine Spiegelkraft ein Hinweis darauf darf hier nicht fehlen, sonst ist die Artikelbeschreibung nicht ausreichend. Zur Not lieber erst eine Mail an der Verkäufer, bevor geboten wird, wenn dann keine Antwort kommt lieber nicht bieten.

Was tun wenn ich auf so jemand reingefallen bin? Erste Regel : Anliegen höflich aber bestimmt vortragen. Hat der Anbieter vergessen Gewährleistung/Garantie auszuschliessen? Auf jeden Fall auf eine Rückabwicklung bestehen. Ev. rechtliche Schritte androhen, falls der Verkäufer sich weigert

  Es hilft dem Verkäufer nicht sich auf eine Rechtsverbindlichkeit des abgeschlossenen Angebotes zu berufen, da laut Bürgerlichem Gesetzbuch Angebote die gegen geltendes Recht verstossen oder sittenwidrig sind nichtig sind. zb bei gefälschter Ware.

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Außerdem schauen ob andere Mitglieder den Verkäufer in letzter Zeit negativ bewertet haben. Ev. kann man sich mit denen gemeinsam beschweren.

Gefälschte Karten: Hier kann man sich zusätzlich noch an den Hersteller/ deutschen Vertrieb wenden. Dem Verkäufer klar machen das er sich ev. strafbar macht wenn er mit gefälschter Ware handelt. Viele Hersteller reagieren empfindlich auf Urheberrechtsverletzungen.

Auf keinen Fall klein beigeben, sonst werden weitere Käufer auf diesen Verkäufer reinfallen und damit natürlich auch den ehrlichen Verkäufern schaden.

 

 


Ratgeber-Nr.: 10000000001009710Ratgeber erstellt am: 30.05.06 (aktualisiert 03.11.11)

 
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