Wer Papageien oder Sittiche züchten will braucht unbedingt eine Zuchtgenehmigung!
Selbst wenn man als Privatperson ein Wellensittich Pärchen hält, welche dann junge bekommen, ist das ohne Zuchtgenehmigung nicht erlaubt, selbst wenn man die Tiere nicht verkaufen sondern selbst behalten möchte!!
Das wird durch die Psittakose-Verordnung geregelt, ist also gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder Papagei oder Sittich muss einen Ring an seinem Fuß haben, durch welchen im Falle einer Erkrankung an Psittakose nachgewiesen werden kann von welchem Züchter dieser Vogel stammt.
Psittakose ist eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung, die durch Chlamydien(Bakterien) übertragen wird.
Fazit:
Also nicht einfach los züchten sonder sich erst informieren. Am besten geht das entweder beim zuständigen Veterinäramt oder beim Ordnungsamt. Dort kann man einen formlosen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Zuchtgenehmigung stellen. Natürlich gibt es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen und es kostet auch Geld und man muss eine Prüfung ablegen. Wer ohne Zuchtgenehmigung Sittiche oder Papageien züchtet und/ oder mit ihnen handelt, der macht sich Strafbar und dies wird sehr hoch bestraft.
Mein Vorschlag:
Es lohnt sich nicht wenn man nur zwei oder drei Vögel hat, eine Zuchtgenehmigung zu beantragen. Am einfachsten ist es wenn man den Tieren in ihrem Käfig oder in der Voliere einfach keine Nistmöglichkeit einrichtet, dadurch ist der ungewollte Nachwuchs so gut wie ausgeschlossen. Sollte man trotzdem einmal ungewollt junge Vögel haben, sollte man mit diesen zu einem Züchter gehen, welcher die Tiere dann beringen kann.
Bei weiteren Fragen dürft ihr mir gerne eine Email schreiben!!!
Ich selbst bin auch schon seit 8 Jahren Züchter und habe eine Zuchtgenehmigung.

Wenn Euch mein Ratgeber weitergeholfen hat, bitte unten mit "Ja" stimmen, ansonsten mit "Nein". Somit habe ich ein persönliches Feedback.
Vielen Dank und viel Spaß mit den Tieren!!!
Selbst wenn man als Privatperson ein Wellensittich Pärchen hält, welche dann junge bekommen, ist das ohne Zuchtgenehmigung nicht erlaubt, selbst wenn man die Tiere nicht verkaufen sondern selbst behalten möchte!!
Das wird durch die Psittakose-Verordnung geregelt, ist also gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder Papagei oder Sittich muss einen Ring an seinem Fuß haben, durch welchen im Falle einer Erkrankung an Psittakose nachgewiesen werden kann von welchem Züchter dieser Vogel stammt.
Psittakose ist eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung, die durch Chlamydien(Bakterien) übertragen wird.
Fazit:
Also nicht einfach los züchten sonder sich erst informieren. Am besten geht das entweder beim zuständigen Veterinäramt oder beim Ordnungsamt. Dort kann man einen formlosen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Zuchtgenehmigung stellen. Natürlich gibt es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen und es kostet auch Geld und man muss eine Prüfung ablegen. Wer ohne Zuchtgenehmigung Sittiche oder Papageien züchtet und/ oder mit ihnen handelt, der macht sich Strafbar und dies wird sehr hoch bestraft.
Mein Vorschlag:
Es lohnt sich nicht wenn man nur zwei oder drei Vögel hat, eine Zuchtgenehmigung zu beantragen. Am einfachsten ist es wenn man den Tieren in ihrem Käfig oder in der Voliere einfach keine Nistmöglichkeit einrichtet, dadurch ist der ungewollte Nachwuchs so gut wie ausgeschlossen. Sollte man trotzdem einmal ungewollt junge Vögel haben, sollte man mit diesen zu einem Züchter gehen, welcher die Tiere dann beringen kann.
Bei weiteren Fragen dürft ihr mir gerne eine Email schreiben!!!
Ich selbst bin auch schon seit 8 Jahren Züchter und habe eine Zuchtgenehmigung.
Wenn Euch mein Ratgeber weitergeholfen hat, bitte unten mit "Ja" stimmen, ansonsten mit "Nein". Somit habe ich ein persönliches Feedback.
Vielen Dank und viel Spaß mit den Tieren!!!
Ratgeber erstellt am: 13.12.06 (aktualisiert 05.12.11)



Vielen Dank für Ihre Wertung. Wenn Ihre Leserwertung unseren 
